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Versicherungsrecht im Strassenverkehr
Mit dem Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetz Anfang 2008 hat sich die Praxis der Schadensregulierung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung grundlegend geändert. Insbesondere durch die Aufgabe des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" ist die Beurteilung des Einzelfalls schwieriger und komplexer geworden. So führt die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nicht mehr automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Ob und in welcher Höhe dann Leistungsfreiheit ...

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